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"1798
- Am 28. Januar eine dänische Dreimastbark auf Kniep, Ladung
Bordeauxwein,
3 Mann gerettet, 11 Mann ertrunken.! - Diesen
Strandungsunfall
und viele weitere hielt Pastor Melchenberg von
Amrum akribisch in seinen Aufzeichnungen fest.
Zahlreiche
private und amtliche Schriften belegen: Strandungen hatten
für
die Bewohner der nordfriesischen Halligen und Inseln eine große
Bedeutung.
Gerade in den ersten Jahrzehnten des 19.Jahrhunderts,
als
es kaum Einnahmequellen auf den Inseln gab, bot das Bergen von
Strandgut
eine willkommene Einnahmequelle, denn Versicherer,
Reeder
und Eigentümer zahlten "Bergegeld" für die Rettung der
Ladung.
Zudem
wurden auf Strandauktionen unterschiedlichste, teils nie
gesehene
exotische Güter zu geringen Preisen versteigert. Und so
mancher
Mast oder Schiffsbalken diente - heimlich in der Nacht vom
Strand
nach Hause transportiert - zum privaten Haus- oder Stallbau.
Seitdem
es Strandgut gibt, ist Strandraub verboten. Doch auch die
vom
Amts wegen eingesetzten Strandvögte konnten nicht verhindern,
dass
Strandgut immer wieder still und leise illegal in den Dünen
verschwand.
Fast jeder Inselbewohner versuchte es - und Strandraub
war
für die Bevölkerung ein Kavaliersdelikt. Gleichwohl drohten
denjenigen,
die erwischt wurden, harte Strafen. So wurden 1816 auf
Amrum
27 Männer, immerhin ein Viertel der männlichen Bevölkerung -
wegen
Strandräuberei zu vier mal fünf Tagen Gefängnis verurteilt.
Noch
schlimmer erging es vier Amrumer Männern, die 1833 einige
Tonnen
Teer auf See aufgefischt hatten und diese nach Föhr verkaufen
wollten.
Sie wurden entdeckt und zu ein bis eineinhalb Jahren
Zuchthaus
verurteilt. Ein 36-jähriger Amrumer Familienvater starb
während
der Haftzeit im Zuchthaus in Glückstadt.
Auch
heute noch wird hin und wieder daran erinnert, dass Strandgut
ins
Fundbüro gehört. "Wer angespültes Holz mitnimmt, macht sich
strafbar",
mahnte Amrums Amtsvorsteher auf einer Sitzung im
Jahr
2004. Eine "Schuhschwemme" an der Küste Eiderstedts
weckte
2007
die ureigene Lust der nordfriesischen Küstenbewohner am
Sammeln
von Strandgut. Internationale Schlagzeilen machten die
Havarie
des Frachters "MSC Napoli" im Ärmelkanal. Motorräder,
Wein,
Kleidung und sogar ein Traktor wurden an den Strand des
südenglischen
Küstenortes Branscombe gespült - und hunderte von
"Strandräubern"
waren zur Stelle. Die Rechtslage war auch in diesem
Fall
eindeutig. Gestrandete Ladung ist kein herrenloses Gut und
unterliegt
der Rückgabepflicht.
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